Wie können wir Dir weiterhelfen?

Hier findest Du Antworten auf alle häufig gestellten Fragen rund um Apato und den Mieterpass.

Mieterpass

Wie erstelle ich einen Mieterpass?

Deinen Mieterpass erstellst Du ganz schnell und einfach. Registriere Dich auf der Mieterpass Seite, indem Du Deinen Namen, Deine E-Mail Adresse und ein Passwort eingibst. Schon kann es losgehen. Trage die Daten ein, die Du teilen möchtest und versende Deinen Mieterpass an den Vermieter Deiner Wahl.

Was ist der Mieterpass?

Dein Mieterpass ist das digitale Pendant zur klassischen Mieterselbstauskunft. Er beinhaltet Deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Du mit dem Vermieter Deiner Traumwohnung teilen kannst. Du überzeugst Deinen Vermieter zudem mit gebündelten und hochwertigen Unterlagen. Online oder offline.

Wie kann ich mein Benutzerkonto löschen?

Um Dein Benutzerkonto vollständig zu löschen, sende bitte eine E-Mail an info@apato.de. Wir löschen dann zeitnah alle Deine Daten aus dem Mieterpass System, die an Dein Benutzerkonto geknüpft sind, und informieren Dich per E-Mail über die erfolgreiche Löschung.

Welche persönlichen Bedingungen muss ich erfüllen, damit ich mich registrieren darf?

Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um Dich bei Apato zu registrieren und einen Mieterpass zu erstellen. Einen Mietvertrag darfst Du jedoch erst mit 18 Jahren selbst unterschreiben.

Wie funktioniert der Versand meines Mieterpasses per E-Mail?

Sobald Du Deinen Mieterpass versendet hast, erhält der Vermieter ein Passwort per E-Mail. Mit diesem kann er Deinen Mieterpass für einen Zeitraum von 30 Tagen online einsehen oder als PDF herunterladen. Über Apato behältst Du den Überblick, wann und an wen Du welchen Mieterpass versendet hast und wie lange der Vermieter Deinen Mieterpass noch abrufen kann. Du hingegen kannst Deine (auch abgelaufenen) Mieterpässe ständig einsehen oder als PDF herunterladen. Auch nach Ablauf der 30 Tage noch.

Wie funktioniert der Vollständigkeitsbalken beim Ausfüllen des Mieterpasses?

Der Vollständigkeitsbalken zeigt Dir an, zu wieviel Prozent Du Deinen Mieterpass bereits ausgefüllt hast. Bei jedem neuen Eintrag erhöht sich die Prozentanzahl. Dieser Balken ist nur für Dich zur Übersicht gedacht. Du kannst Deinen Mieterpass jederzeit mit dem Vermieter teilen, auch wenn Dein Profilstatus keine 100% erreicht hat. Bitte beachte: Das Hochladen von Dokumenten hat keinen Einfluss auf den Vollständigkeitsbalken, da nicht jeder Vermieter alle Dokumente benötigt und nicht jeder Mieter alle Dokumente liefern kann und muss.

Muss ich alle Felder im Mieterpass ausfüllen?

Nein! Du entscheidest selbst, welche Daten Du mit dem Vermieter teilen möchtest. Beim Bearbeiten des Mieterpasses wird Dir eine Prozentanzahl angezeigt, die Dir einen Überblick darüber verschafft, zu wieviel Prozent Du den Mieterpass bereits ausgefüllt hast.

Datensicherheit

Wer kann meine Daten einsehen?

Deine Daten können nur von Dir und den Vermietern, denen Du Deinen Mieterpass zugesendet hast, aufgerufen werden. Vermieter/Verwalter müssen einen passwortgeschützten Apato Manager Login oder ein Passwort besitzen, um Deine Daten einsehen zu können.

Werden meine eingegebenen Daten bei einer Löschung meines Kontos komplett aus Ihrer Datenbank entfernt?

Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen werden Deine Daten und Freigaben automatisch gelöscht und sind für die ausgewählten Vermieter nicht mehr einsehbar.

Wie lange kann der Vermieter meine Daten einsehen?

Um Dir eine maximale Sicherheit Deiner persönlichen Daten zu ermöglichen, sind diese nur 30 Tage lang online für Deinen potenziellen Vermieter verfügbar. Falls Dein Vermieter die Daten nach Ablauf der Zeit noch benötigt, muss er Dich kontaktieren. In einem neuen Freigabeprozess kannst Du dem Vermieter erneut eine Einsicht in Deinen Mieterpass für 30 Tage ermöglichen.

Was passiert, wenn die 30 Tage Mieterpass Freigabe abgelaufen sind?

Sobald Du Deinen Mieterpass versendet hast, erhält der Vermieter ein Passwort per E-Mail. Mit diesem kann er Deinen Mieterpass für einen Zeitraum von 30 Tagen online einsehen. Nach Ablauf dieser Zeit, ist der Code nicht mehr gültig und die Seite für ihn nicht mehr abrufbar. Nach 30 Tagen erhältst Du eine Benachrichtigung von uns, dass die Freigabe für Deinen Mieterpass abgelaufen ist. Bei Bedarf kann Dich der Vermieter kontaktieren und um eine erneute Freigabe Deiner Unterlagen bitten. Du würdest ihm Deinen Mieterpass dann in einem neuen Freigabeprozess noch einmal senden.

Kann ich die Freigabe meines Mieterpasses vor Ablauf der 30 Tage zurückziehen?

Ja, Du kannst die Freigabe vorzeitig beenden, sobald Du den Mieterpass versendet hast. Der Vermieter kann Deine Daten dann nicht mehr einsehen, wird aber nicht darüber informiert, dass die Freigabe aufgehoben wurde.

Allgemeines

Wie erhalte ich einen Versicherungsnachweis?

Zur Vervollständigung Deiner Unterlagen kannst Du im Mieterpass Deine Versicherungsnachweise hochladen. Du hast einen solchen Nachweis zum Abschluss der jeweiligen Versicherung erhalten. Solltest Du den Nachweis nicht finden, kontaktiere einfach Deine Versicherung. Diese lässt Dir den Versicherungsschein oder die Urkunde erneut zukommen, so dass Du die Dokumente einfach hochladen und einfügen kannst.

Was darf der Vermieter nicht über mich erfragen?

Es gibt Informationen, die Dein Vermieter über Dich nicht erfragen darf. In diesem Fall bist Du nicht zur Auskunft verpflichtet, z.B.:

  • Rechtskonflikte
  • Religionszugehörigkeit
  • Politische Gesinnung
  • Sexuelle Orientierung
  • Migrationshintergrund
  • Krankheiten
  • Vorhandensein einer doppelten Absicherung (Mietkaution + Bürgschaft)
  • Informationen zu privaten Interessen (Spielen von Musikinstrumenten, Raucher)
Welche Daten muss ich unaufgefordert mit dem Vermieter teilen?

Als Mieter hast Du eine Aufklärungspflicht über gewisse Informationen, wenn seitens des Vermieters ein so genanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Dazu müssen die Informationen einerseits für das Mietverhältnis relevant sein und dürfen außerdem nicht unverhältnismäßig das Persönlichkeitsrecht der Mieters einschränken. In folgenden Fällen hat ein Mieter eine Aufklärungspflicht:

  • Bei zweifelhafter Bonität (Miete beträgt 75 % oder mehr Deines Einkommens)
  • Bei Insolvenzverfahren
  • Wenn die Miete z.T. oder vollständig vom Sozialamt übernommen wird